AGB f2 digital services UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der f2 digital services UG (haftungsbeschränkt)

vertreten durch Andrea Härtlein, Wermelskirchen Stand 01.01.2019

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle erbrachten Dienstleistungen der f2 digital services UG(haftungsbeschränkt) (nachfolgend Auftragnehmerin genannt), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) getroffen sind.

1. Urheberrecht/Nutzungsrechte

1.1 Jeder an die Auftragnehmerin erteilte Auftrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Die etwaige Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen wird auftragsbezogen geregelt.

1.2 Alle Werke, für die eine Einräumung von Nutzungsrechten gewährt wird, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes gelten auch, wenn eine nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber stets die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

1.4 Werke der Auftragnehmerin, für Nutzungsrechten eingeräumt werden, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung solcher Werke – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstän­diger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

1.6 Die Auftragnehmerin hat das Recht, an angemessener Stelle im Impressum als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung.

1.7 Für alle von Dritten eingeräumten Nutzungsrechte gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter.

1.8 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine Miturheberrechte.

1.9 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Belege ihrer Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzen) zu nutzen.

2. Korrektur, technische Umsetzung

2.1 Vor Ausführung und Veröffentlichung von Projekten sind der Auftragnehmerin Korrekturen und Freigaben in verbindlicher/schriftlicher Form vorzulegen.

2.2 Eine Produktionsüberwachung (Abnahmen und Freigaben) durch die Auftragnehmerin erfolgt ausschließlich nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3. Vergütung

3.1 Alle Leistungen der Auftragnehmerin bilden zusammen mit der ggf. erforderlichen Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Tages- oder Stundensätze der Auftragnehmerin, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Alle Tätigkeiten, die die Auftragnehmerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung wird fällig, sobald die durch den Auftraggeber beauftragten Leis­tungen erbracht sind. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Projekte in Teilen abgenommen, oder erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit und erfordert von der Auftragnehmerin eine hohe finanzielle Vorleistung, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

5. Sonderleistungen

5.1 Sonderleistungen, sowie aufwändige Änderung bereits fertiggestellter / freigegebener Arbeiten werden nach Zeitaufwand entsprechend des vereinbarten Stundensatzes der Auftragnehmerin gesondert berechnet.

5.2 Vom Auftraggeber veranlasste Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Auftragnehmerin werden von der Auftragnehmerin nicht geschlossen. Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform.

5.3 Reisekosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit Aufträgen zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind nach Kostenfreigabe vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Auftragnehmerin überträgt ausschließlich Nutzungsrechte an den Auftraggeber, die Übertragung von Eigentumsrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

6.2 Die Herausgabe individuell erstellter Computerdaten (offene Entwurfsdaten) wird auftragsbezogen geregelt. Dateien, an denen die Auftragnehmerin Urheberrechte hält, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin verändert werden, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

6.3 Daten von Internetapplikationen / Websites werden auf dem Web- und Datenbankserver des Auftraggebers implementiert und mit einem Zugriffsschutz versehen. Der Auftraggeber erhält alle Zugangsdaten und hat jederzeit Zugriff auf diese Daten.

7. Haftung

7.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und die ihr überlassene Arbeitsmaterialien sorgfältig zu behandeln. Für entstandenen Schaden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über unternehmensinterne Vorgänge des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungs­fähigkeit von Arbeiten haftet die Auftragnehmerin nicht.

7.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller, der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7.5 Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit aller Inhalte. Damit entfällt jede Haftung der Auftragnehmerin.

7.6 Für Auftragsverzögerungen über Gebühr und aus Gründen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens davon unberührt.

7.7 Beanstandungen, gleich welcher Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Abschluss des Projekts schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Danach gilt das Projekt/die Leistung als mängelfrei angenommen.

7.8 Der Schutz des Webinfrastruktur (Webserver) und der darauf abgelegten Daten obliegt ausschließlich dem jeweiligen Webhosting-Service. Die Auftragnehmerin schließt eine Haftung für Webserver und Webhosting aus.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für geschlossene Werkverträge gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des BGB §§ 631 ff.

8.2 Erfüllungsort ist Wermelskirchen. Gerichtsstand ist Wermelskirchen.

8.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.